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Corporate Ethics vs. Corporate Crime – Quo vadis

Topic: Das Unternehmen als “Good Corporate Citizen”


"Wenn man in einen falschen Zug einsteigt, nützt es nichts, im Gang entgegen der Fahrtrichtung zu laufen."
Dietrich Bonhoeffer

Unternehmensethik und FCPA


Als vor über 25 Jahren die ersten Lehrstühle für Unternehmensethik an europäischen Business Schools entstanden – 1987 z.B. in St. Gallen (HSG, Prof. Peter Ulrich) –, wurde dies von Unternehmensseite freundlich belächelt. "When in Rome do as the Romans do“ war lange Zeit die Devise europäischer und auch deutscher Wirtschaftspraxis. Wie kann man denn im internationalen Wettbewerb mithalten, wenn nicht, bei entsprechenden Forderungen, „gelegentlich“ Zahlungen außer der Reihe zur Beschleunigung der Geschäftsbeziehungen geleistet werden?

Dabei wird übersehen, dass in den USA mit dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) schon seit 1977 ein Gesetz vorliegt, das Schmiergeldzahlungen und Korruption auf Unternehmensseite verbietet. Mit diesem in Folge der aufgedeckten internationalen Schmiergeldzahlungen um Lockheed Corp. ("Starfighter Affäre") erlassenen Gesetz wird Korruption von US-Unternehmen und an US-Börsen gelisteten Unternehmen weltweit bekämpft. Gleichzeitig ist die Exkulpation der Organe dieser Unternehmen erschwert durch eine Verpflichtung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines umfassenden internen Kontrollsystems.

In Deutschland wurde dazu lange Zeit nichts unternommen, sog. „nützliche Ausgaben“ im Geschäftsverkehr waren bis zum Jahressteuergesetz 1996 steuerlich absetzbar, Änderung jetzt durch § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG. US-Unternehmen waren daher international benachteiligt, da internationale Wettbewerber in ihrem Verhalten sogar steuerlich gefördert wurden. Dies führte dazu, dass der FCPA von US-Behörden auch gegen Nicht-US Unternehmen mit US-Bezug angewandt wurde, um „Wettbewerbsgleichheit“ herzustellen.

Der deutsche Gesetzgeber reagierte mit über 20jähriger Verspätung gegenüber entsprechenden Regelungen im FCPA durch das KonTraG 1998, mit dem die haftungsrechtliche Situation in Aktiengesellschaften durch die §§ 91 (2) und 93 (2) AktG deutlich verschärft wurde. In 2010 erließ Großbritannien als erstes europäisches Land ein umfassendes Anti-Korruptionsgesetz, das in einzelnen Fällen sogar weitgehender ist als der FCPA.

Unterentwickelte Ethik-Standards


Aktuelle Fälle zeigen, dass deutsche Unternehmen nur unzureichend auf die Risiken vorbereitet sind, die sich aus einer potentiell globalen Anwendung von FCPA und UK Bribery Act ergeben. Klassische Forensic Services orientieren sich hauptsächlich am externen „Kriminellen“, der nicht Teil der Organisation ist. Dabei wird übersehen, dass Corporate Crime, also kriminelle Handlungen innerhalb der Organisation – teilweise von hochrangigen Managern „im besten Interesse des Unternehmens“ durchgeführt – zu wesentlich höheren Schäden führen. Diese sind nicht nur in Bußgeldern, Geldstrafen oder Abschöpfung von unrechtmäßig erlangten Gewinnen ("Disgorgement") zu bemessen, sondern auch in Image- und Reputationsverlusten am Markt. Dadurch wird ein Unternehmen in seiner Überlebensfähigkeit gefährdet.

Neben den allerorten gepriesenen Compliance Systems, also organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz des eigenen Unternehmens vor selbst verübten Schäden, dürfen Entwicklung und kontinuierliche Pflege einer Unternehmensethik nicht vernachlässigt werden. White Collar Crime hat idR nicht das Ziel der persönlichen Bereicherung. Der rechtswidrig handelnde Manager ist häufig davon überzeugt, allein im Interesse des Unternehmens zu handeln und verdrängt die mögliche Rechtswidrigkeit seines Tuns.

"Group Think" als Risikofaktor


Der Grund liegt in der Orientierung seiner Wertvorstellungen an der Kleingruppe anderer hochrangiger Manager seines Unternehmens, denen allein er sich zugehörig und verantwortlich fühlt. Dieses, auch als Gruppendenken (Group Think – Irving Janis) bezeichnete Verhalten ist eine der Hauptursachen für die in der Öffentlichkeit so unverständliche Selbstschädigung von Unternehmen durch Corporate Crime. So wichtig IT-Systeme für den Schutz von Unternehmen gegenüber äußeren Feinden sind, so darf der ethische Standard von Mitarbeitern eines Unternehmens – insbesondere von hochrangigen Managern – zur Gestaltung und Erhaltung des Unternehmens als Good Corporate Citizen nicht vernachlässigt werden.

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